Bei ROTULI kombinieren wir fundiertes Buchführungs- und Finanzwissen mit einem persönlichen Ansatz, um Unternehmen zu helfen, mit Klarheit und Zuversicht erfolgreich zu sein.
Wir passen unsere Dienstleistungen an die Bedürfnisse unserer Kunden und Ihrer Unternehmen an.
Unkomplizierte Beratung. Kein Schnickschnack, keine versteckten Kosten.
Wir sind jederzeit für Sie da, um Ihnen zu helfen, Ihre Fragen zu beantworten und Sie zu unterstützen. Wir sind da wenn Sie uns brauchen.
Wir konzentrieren uns auf Ergebnisse – Gelder sparen und Finanzen vereinfachen. Vorschriften einhalten und erfüllen.
Die Steuerberatung ist dem Steuerberater vorbehalten. Das Steuerberatungsgesetz bietet jedoch die Möglichkeit als Buchhalter selbständig tätig zu werden. Die Rechtsgrundlage ist der § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz. Demnach darf der selbständige Buchhalter folgende Aufgaben ausführen: Erfassen der laufenden Geschäftsvorfälle (Ordnen, Sortieren, Kontieren, Buchen) Consulting und Controlling (BWAs, Unternehmensberatung) Büro- und Schreibarbeiten Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (Lohnsteueranmeldung und Meldung zur Sozialversicherung). Digitalisierung von Belegen. Rechts -und Steuerberatung sowie alle den Steuerberatern vorbehaltenen Aufgaben darf der selbständige Buchhalter nicht anbieten!
Kontaktieren Sie uns jederzeit – unser Team hilft Ihnen gerne bei allen Fragen zu unseren Leistungen.