Fragen / FAQs Hier finden Sie Antworten auf häufig uns gestellte Fragen.

Wenn Sie Fragen haben, führen Sie ein
kostenloses Gespräch mit einem unserer
ROTULI-Buchführungs-Service-Büro-Berater.

Wir sind da um Ihnen zu helfen.
Mo.-Fr.: 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr  

+49 (0) 5192 – 888 29 30

FAQ

Visitenkarte-Rueckseite

Häufige Fragen / FAQs Allgemein

ROTULI was ist das? Oder was bedeutet das?

ROTULI ist der Markenname der ROTULI Service GmbH. Die ROTULI Service GmbH ist ein Buchführungsbüro im DATAC-Franchiseverbund.

ROTULI bietet Ihnen digitalste Finanz- und Lohnbuchhaltung, sowie Unternehmensberatung & Bürodienstleistungen.Das ROTULI Buchführungsbüro ist spezialisiert auf Lohn- und Finanzbuchhaltung und übernimmt eigenverantwortlich die Abstimmarbeiten. Wir arbeiten nach dem §6 Abs. 3 u. 4 StBerG und sind genauso versichert wie ein Steuerberater. Ihren Jahresabschluss bereiten wir professionell vor.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil.

Als Begriff kommt das Wort ROTULI aus dem Lateinischen ist steht für eine Papirus-Rolle auf die schon in alter Zeit die wichtigen Aufzeichnungen gemacht wurden.

Da es auch zu dieser Zeit schon Buchhaltung im weitesten Sinne gab. Also das notieren von Einnahmen und Ausgaben fanden wir den Begriff zu unserem Unternehmen passend.

Ist Buchhaltung im Buchführungsbüro genau so gut wie beim Steuerberater?

Ganz Eindeutig Ja. Das ROTULI Buchführungsbüro ist spezialisiert auf Lohn- und Finanzbuchhaltung und übernimmt eigenverantwortlich die Abstimmarbeiten. Wir arbeiten nach dem §6 Abs. 3 u. 4 StBerG und sind genauso versichert wie ein Steuerberater. Ihren Jahresabschluss bereiten wir professionell vor.

Unsere erfahrenen Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil.

Habe ich durch ein Buchführungsbüro* einen Nachteil?

Im Gegenteil. Sie können durch einen Wechsel Ihre monatlichen Buchhaltungskosten* senken. Außerdem sparen Sie Zeit, da alle Belege digital erfasst werden und Sie keine Papierablage mehr machen müssen. Auch von vollen Pendelordnern können Sie sich mit unseren Systemen verabschieden. Gerne zeigen wir Ihnen Ihren Weg zum digitalisiertem Büro.

Sie können Ihre Unterlagen aber auch gern auf herkömmlichem Weg in Papierform zu uns schicken. Wir scannen die Belege dann für Sie ein.

Wie kann ich vom Steuerbüro wechseln?
Worin besteht der Unterschied zwischen dem ROTULI-Buchführungsbüro* und einem Steuerberater?

Es gibt bei dem ROTULI-Buchführungsbüro keinen Unterschied was die Lohn- und Finanzbuchhaltung betrifft. Das ROTULI-Buchhaltungsbüro* bearbeitet Ihre monatliche Finanzbuchhaltung* und Lohnbuchhaltung* genauso zuverlässig und professionell wie ein Steuerbüro. Diese Arbeiten werden bei ROTULI, wie auch im Steuerbüro, von qualifizierten Fachkräften für Buchhaltung erledigt – und nicht vom Steuerberater selbst. Lediglich für den Jahresabschluss und für steuerliche Beratung benötigen Sie einen Steuerberater.

Ein wesentlicher Unterschied besteht in den Kosten. Im ROTULI-Buchhaltungsbüro sparen Sie Zeit und Geld.

Die Datenübertragung für den Abschluss erfolgt in jedem Fall in Sekundenschnelle über die Datac-Schnittstelle. Somit hat der Steuerberater die gebuchten Daten genauso als wenn die Lohn- und Finanzbuchhaltung seine Angestellten erstellt hätten.

Bin ich langfristig an das Buchführungsbüro* gebunden?

Bei ROTULI können Sie jederzeit monatlich kündigen. Sie haben die freie Wahl.

Brauche ich überhaupt einen Steuerberater?

Ihren Jahresabschluss muss ein Steuerberater vornehmen. Diesen können Sie frei wählen oder wir helfen Ihnen bei der Suche.

Im DATAC-Franchiseverbund gibt es seit über vier Jahrzehnten für fast alles Lösungen: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte für Steuerrecht gehören zu den Standardpartnern.

Durch unsere hohe digitale Arbeitsweise können alle auch überregional tätig sein.

Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen weiter.

Für wen ist ein Buchführungsbüro* geeignet?

Für alle Klein- bis Mittelständische Unternehmen, die noch keinen Buchhalter/in in 
Vollzeit angestellt haben. Aber auch Existenzgründer können von den günstigen Kosten und vom professionellen 
Service profitieren.

Sprechen Sie mit uns und wir prüfen gemeinsam, was wir für Sie leisten können.

Denken Sie daran: Unsere Erstgespräche sind grundsätzlich kostenlos.

 

Munster ist nicht in meiner Nähe. Kann ich trotzdem Mandant werden?

Die Entfernung Ihres Wohn- oder Arbeitsorts spielt für uns keine Rolle. Durch die Digitalisierung der Buchhaltung* können wir bundesweit tätig werden. Sie scannen Ihre Belege ein und schicken sie uns per Datenübertragung zu. Und genauso erhalten Sie auch Ihre Auswertungen von uns.

Natürlich können Sie uns Ihre Buchhaltung* auch auf dem Postweg zusenden.

Art und Umfang unserer Dienstleistung ist immer eine individuelle Absprache. Nach Ihren Bedarfen und Wünschen.

Häufige Fragen / FAQs zur Finanzbuchhaltung

Welche Belege werden gebraucht für die Erstellung der laufenden Buchhaltung* und wie müssen, sollten diese geordnet sein?

Es ist zu differenzieren, ob Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen oder ob Sie bilanzierungspflichtig sind. Für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen die Bankauszüge oder Auszüge anderer Finanzkonten (z.B. Kreditkarte, PayPal) bereitgestellt bwerden. Zu jedem Kontoauszug sind die betreffenden Ausgangs- und Eingangsrechnungen im Original hinter dem entsprechenden Kontoauszug zu sortieren. Ansonsten benötigen wir einen Ausdruck des Kassenbuches mit sämtlichen bar bezahlten Belegen, die ebenfalls chronologisch geordnet werden müssen. Das gleiche Prinzip gilt, wenn Sie bilanzierungspflichtig sind. Des weiterem benötigen wir noch die zum Monatsende offenen Ein- und Ausgangsrechnungen als Kopie. Fraglos ist uns auch die „Buchhaltung* im Schuhkarton“ bekannt. Sollten Sie diese „vereinfachte“ Buchführung wählen für die Einnahme-Überschuss-Rechnung, benötigen wir die Bankkontoauszüge nicht, hier erfassen wir lediglich alle bezahlten Rechnungen/Quittungen.

Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Bereitstellung der Unterlagen mit uns ein zu Ihren Betriebsabläufen passende Vorgehensweise zu entwickeln.

Wenn es sein muß bringen wir auch in Ihre Schuhkarton-Unterlagen Ordnung. Sprechen Sie uns einfach an.

Wie funktioniert eigentlich eine Buchhaltung*?

Die Methode ist, dass alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens mit Datum, Betrag, MwSt., Beschreibung und weiteren Daten erfasst und einem System von Buchungskonten zugeordnet werden. Nachdem die Geschäftsvorfälle erfasst sind, kann das System aus diesen Daten verschiedene Auswertungen berechnen, z.B. die Betriebswirtschaftliche Auswertung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Kostenstellenauswertungen oder die Einnahmenüberschussrechnung.

Was ist eine ordnungsgemäße Buchführung*?

Eine ordnungsgemäße Buchführung* ist laut Handelsgesetzbuch (HGB §238) und Abgabenordnung (AO §145) so beschaffen, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Es ist die planmäßige, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung auf Grund von Belegen. Eine der grundsätzlichsten Regeln dafür lautet: „keine Buchung ohne Beleg.

Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

Nach HGB §257 müssen Buchungsbelege, Handelsbücher, Inventare, Bilanzen, Jahresabschlüsse, Abschlüsse und Berichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. Handelsbriefe und E-Mails müssen 6 Jahre aufbewahrt werden.

Können Belege auch elektronisch gespeichert werden?

Die Aufbewahrung der original in Papierform erhaltenen Dokumente kann mittels Datenträger geschehen, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist und wenn das dabei angewandte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Bei der elektronischen Archivierung ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die Hilfsmittel (Soft- und Hardware) der Finanzverwaltung zur Verfügung zu stellen, die nötig sind, um die Unterlagen lesbar zu machen.

Welche Bestandteile muss eine Rechnung haben?

Laut Umsatzsteuergesetz (UStG §14) ist jedes Papier mit dem eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, eine Rechnung. Da eine ordnungsgemäße Rechnung sehr viele Pflichtangaben beinhalten muss, werden wir Ihnen in Kürze dafür einen separaten Beitrag auf unserer Website bereitstellen und hier verlinken. Bis dahin befragen Sie uns bitte direkt.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist elektronische Rechnung. Eine E-Rechnung wird digital erstellt und dem Empfänger digital (per Mail, Datenträger, Download, Computer-Fax, etc.) übergeben. Die E-Rechnung muss alle Pflichtangaben einer Rechnung enthalten. Gemäß Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist eine elektronische Signatur nicht vorgeschrieben, wenn dies vom Empfänger akzeptiert wird. Der normale Umgang des Empfängers mit der eingegangenen Rechnung (Prüfung, Beanstandung/ Bezahlung, Ablage) gilt hierbei als “stilles” Einverständnis. Empfänger von E-Rechnungen sind grundsätzlich zur Prüfung verpflichtet (Herkunft, Inhalt, Vollständigkeit). E-Rechnungen müssen revisionssicher und elektronisch archiviert werden, nur ausdrucken und ablegen genügen nicht! Die Frist für Aufbewahrung und Lesbarkeit beträgt aktuell 10 Jahre.

Was mache ich, wenn ich einen Beleg nicht mehr finde oder er nicht mehr lesbar ist?

Wenn ein Beleg fehlt, wenn er verloren gegangen oder nicht mehr lesbar ist, kann ein Eigenbeleg erstellt werden. Das Finanzamt muss diesen Beleg akzeptieren, solange die Ausgaben betrieblich oder beruflich notwendig und der Höhe nach glaubhaft sind. Ein Abzug der Vorsteuer ist bei Eigenbelegen nicht möglich. Um die lichtempfindlichen Belege auf Thermopapier zu erhalten, empfehlen wir, diese in Ordnern abzuheften und eine Kopie anzufertigen oder sie einzuscannen. Eine Vorlage für Ihren Eigenbeleg finden Sie in Kürze in unseren unseren Downloads.

Was genau sind Geschäftsvorfälle?

Geschäftsvorfälle sind alle Vorgänge, die die Vermögenszusammensetzung des Unternehmens verändern. Dies sind neben allen Arten von Einnahmen und Ausgaben auch Änderungen innerhalb des Unternehmens. Geschäftsvorfälle können in bestandswirksame und erfolgswirksame Vorgänge unterteilt werden.

Was sind Kleinbetragsrechnungen?

Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 250,00 nicht übersteigt. Diese Rechnungen benötigen weniger Pflichtangaben.

Warum darf die Kasse nicht negativ sein?

Wenn Sie Kassenbuch führungspflichtig sind, müssen Sie beachten, dass der Kassenstand nicht negativ sein darf, da es kein negatives Bargeld gibt. Sofern dies der Fall ist, sollten Sie das Kassenbuch überprüfen und korrigieren. Ein negativer Kontostand führt bei Betriebsprüfungen oft dazu, dass die gesamte Buchführung in Zweifel gezogen wird.

Wie führe ich ein Kassenbuch?

Für eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung müssen die Eintragungen in den Geschäftsbüchern vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden (§146 Abs. 1 Satz 1 Abgabeordnung). Der Grundsatz der Richtigkeit erfordert sowohl materiell als auch formell eine richtige Erfassung. Dafür müssen die Bareinnahmen und Barausgaben täglich festgehalten werden. Wir empfehlen ein Kassenbuch möglichst digital zu führen.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir haben auch für Sie und Ihr Unternehmen eine Lösung.

Was ist ein Finanzkonto?

In der Buchführung werden Geldbewegungen auf den Finanzkonten erfasst. In den meisten Fällen ist es ein Bankkonto und eine Kasse. Weitere Finanzkonten sind PayPal Konten oder Kreditkartenkonten. Ein unechtes Finanzkonto ist das Privatkonto. Dabei handelt es sich lediglich um ein Verrechnungskonto, da für jede Buchung eine Ausgleichsbuchung auf einem anderen Konto erfolgen muss.

Was sind Anlagegüter?

Anlagegüter sind langfristig im Unternehmen eingesetzte Wirtschaftsgüter, z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Kassensysteme, Werkzeuge, Inventar, Büromöbel oder Computer.

Was sind Abschreibungen?

Ausgaben für Anlagegüter gelten steuerlich nicht direkt als Kosten, weil das Anlagegut selbst als Gegenwert in das Unternehmen eingebracht wird. Die meisten Anlagegüter verlieren jedoch mit der Zeit an Wert. Diesen Wertverlust können Sie als Absetzung für Abnutzung (AfA) bzw. Abschreibung als Kosten absetzen. Wie hoch diese sind, hängt vom Wert und Nutzungsdauer ab.

Häufige Fragen / FAQs zur Lohn- & Gehaltsbuchhaltung

Was muss man alles vom Gehalt / Lohn abziehen?
Neben den Steuern werden Abzüge zu den Sozialversicherungen fällig – auch diese tragen dazu bei, aus dem Bruttogehalt das Nettogehalt zu errechnen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Pflegeversicherung- und zur Rentenversicherung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte gezahlt.
Was ist besser Gehalt oder Lohn?

Es kann sein, dass du jeden Monat feste Ausgaben hast – in diesem Fall ist ein Gehalt vielleicht besser für dich geeignet. Der Stundenlohn ermöglicht es dir jedoch, bei Bedarf Überstunden zu leisten. Dies kann bei unerwarteten Zahlungen helfen – oder wenn du für etwas Besonderes sparst.

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehaltsabrechnung?

Bei einer Gehaltsabrechnung wird dokumentiert, aus welchen Bestandteilen sich der Lohn bzw. das Gehalt von Mitarbeitern in einem bestimmten Zeitraum zusammensetzt. Über die Lohnabrechnung können Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zudem die erfolgte Zahlung des Lohns und Gehalts nachvollziehen. Auch die geleisteten Sozialabgaben sind ersichtlich.

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehaltsabrechnung?

Bei einer Gehaltsabrechnung wird dokumentiert, aus welchen Bestandteilen sich der Lohn bzw. das Gehalt von Mitarbeitern in einem bestimmten Zeitraum zusammensetzt. Über die Lohnabrechnung können Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zudem die erfolgte Zahlung des Lohns und Gehalts nachvollziehen. Auch die geleisteten Sozialabgaben sind ersichtlich.

Was macht ein Lohn und Gehaltsbuchhalter?
Lohn- und Gehaltsbuchhalter sind Buchhalter, die ihr Wissen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung spezialisiert haben und die erste Anlaufstelle für sämtliche Gehaltsfragen sind. Sie tragen die Verantwortung für die monatliche Abrechnung von Löhnen und Gehältern und die Pflege von Personalstammdaten zwecks Abrechnung.
Das führen einer Peronalakte gehört in der Regel nicht dazu.
Welche Informationen und Unterlagen werden für die Lohn & Gehaltsabrechnungen benötigt?

Für Ihre Lohnabrechnung benötigen wir verschiedene Informationen. Diese erhalten wir hauptsächlich von Ihnen und Ihren Mitarbeitern, aber auch von Ämtern, Kassen und anderen Behörden und führen sie in der Lohnabrechnung für Sie zusammen. Als Hilfsmaterial für die Sammlung Ihrer grundlegenden Unternehmens- und Mitarbeiterdaten haben wir eine Checkliste vorbereitet. Diese finden Sie unter Downloads in Kürze.

Welche Aufgaben werden im Rahmen der Lohnabrechnung überhaupt durchgeführt?

Insgesamt übernehmen wir unterschiedliche Dienstleistungen rund um Ihre Löhne und Gehälter. Wir erstellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen und kommunizieren dazu mit deutschen Finanzämtern, Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften. Die wesentlichen Leistungen bestehen in der Pflege Ihrer Bestands- und Bewegungsdaten, in der fristgerechten Abrechnung der monatlichen Mitarbeitergehälter, der Berechnung sowie Anmeldung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben und zu guter Letzt der Übergabe aller relevanten monatlichen Auswertungen und Abrechnungen.

Welche Zahlungsfristen sind bei der Lohnabrechnung zu beachten?

Laut Gesetz müssen die Beitragsabrechnung des laufenden Monats schon bis zum drittletzten Bankarbeitstags des Monats bei der Krankenkasse eingehen. Aufgrund der Überweisungszeit müssen noch 2 weitere Tage eingeplant werden. Die Lohnsteuer muss bei berichtigter Lohnsteueranmeldung sofort angewiesen werden, die Lohnsteuer des laufenden Monats erst zum 10. des Folgemonats übermittelt werden. Die Zahlungen an die Mitarbeiter werden wie arbeitsrechtlich vereinbart bezahlt. Im Frühjahr des Folgejahres werden die Berufsgenossenschaftsbeiträge und die Schwerbehindertenabgabe des abgelaufenen Jahres ermittelt und abgeführt. 

Mein Mitarbeiter ist krank, was ist zu tun?

Zu erstes lassen Sie sich von Ihrem Angestellten die Krankschreibung aushändigen. In der Zeit eines Ausfallzeit bis zu sechs Wochen hat der Mitarbeiter Anspruch auf die Fortzahlung des Entgelts. Abhängig von der Krankenkasse werden Ihnen davon bis zu 80 Prozent zurück erstattet.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch meiner Mitarbeiter?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6 Tage-Woche oder 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Diese Regelung gilt auch für geringfügig Beschäftigte und andere Teilzeitkräfte: Zur Ermittlung des Urlaubsanspruchs werden die Wochenstunden dabei rechnerisch in Beziehung zu einem Vollzeitarbeitsverhältnis gesetzt.

Bitte beachten Sie das wir keine Rechtsberatung durchführen, Ihnen aber gerne beim finden eines passenden Fachanwalts behilflich sind.

Die hier gegebene Antwort ist nur die Wiedergabe der gesetzlichen Grundlage, Abweichungen sind möglich und bedürfen vor allem einer detaillierten Situationsanalyse durch eine Fachkraft - z.B. einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Gilt für meine Mitarbeiter der Mindestlohn?

Das Mindestlohngesetz gilt seit 2015 für alle Mitarbeiter. Ausnahmen bestehen für Auszubildende, Einstiegsqualifizierung aus Arbeitslosigkeit, Ehrenamtliche, Pflicht- oder Orientierungspraktikanten oder minderjährige Ferienjobber.

Wozu benötige ich die Steueridentifikationsnummer meiner Mitarbeiter?

Mit der Steueridentifikationsnummer werden beim Finanzamt die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Ihrer Mitarbeiter abgeholt. Die Verwendung dieser ELStAM-Daten ist zwingend vorgeschrieben. Lassen Sie sich deshalb immer die Steueridentifikationsnummer mitteilen und geben Sie an, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt.

Mindest­lohn, Mini­job­grenze und Über­gangs­be­reich ab Oktober 2022?

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf, der die Erhöhung des Mindestlohns, der Minijobgrenze und des Übergangsbereichs enthält, am 23. Februar 2022 beschlossen. Das Gesetz wurde vom Bundesrat gebilligt und am 30. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Anhebung des Mindestlohns

Damit wird der gesetzliche Mindestlohn 2022 in drei Schritten erhöht:

  • 01.01.2022: Erhöhung auf 9,82 Euro
  • 01.07.2022: Erhöhung auf 10,45 Euro
  • 01.10.2022: Erhöhung auf 12 Euro

Zukünftige Anpassung des Mindestlohns

Zukünftig wird der Mindestlohn weiterhin auf der Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission angepasst, erstmals wieder bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024.

Minijobgrenze auf 520 Euro festgelegt

Außerdem wird die Minijobgrenze ab 1. Oktober 2022 auf 520 Euro monatlich angehoben. Sie orientiert sich dann dynamisch am Mindestlohn, sodass eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.

Erhöhter Stundenlohn: Bleibt der Minijob ein Minijob?

Da der Mindeststundenlohn 2022 mehrfach angehoben wird, müssen Arbeitgeber prüfen, ob die jeweils geltende gesetzliche Verdienstgrenze in der jeweiligen Beschäftigung oder bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nach wie vor nicht überschritten wird. Gegebenenfalls wird nämlich eine Personalanpassung nötig.

Die monatliche Höchstarbeitszeit für Minijobber mit Mindestlohn liegt

  • ab 1. Januar 2022 bei rund 45 Stunden (450 Euro : 9,82 Euro = 45,82 Stunden) und
  • ab 1. Juli 2022 bei rund 43 Stunden (450 Euro : 10,45 Euro = 43,06 Stunden) und
  • ab 1. Oktober 2022 bei voraussichtlich rund 43 Stunden (520 Euro : 12 Euro = 43,33 Stunden).

Wird die Minijob-Verdienstgrenze überschritten, liegt keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Zahlung, sondern auf den Entgeltanspruch des Beschäftigten an - das sogenannte Entstehungsprinzip. 

Von diesem Zeitpunkt an handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Arbeitgeber müssen dann entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) erstellen. 

Übrigens: Wer weniger als den Mindestlohn zahlt, dem drohen nicht nur bis zu 500.000 Euro Bußgeld, sondern auch die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. 

Übergangsbereich wird ausgeweitet

Ab 1. Oktober 2022 wird außerdem die Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich angehoben: von 450,01 Euro bis 1.300 Euro steigt sie auf 520,01 Euro bis 1.600 Euro. Auf diesem Weg werden Beschäftigte im Übergangsbereich - sogenannte Midijobber - stärker entlastet: Durch die schrittweise Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich sollen die Anreize erhöht werden, über einen Minijob hinaus zu arbeiten. 

Häufige Fragen / FAQs zu Steuern

Welche Informationen und Unterlagen werden für die Lohnabrechnungen benötigt?

Für Ihre Lohnabrechnung benötigen wir verschiedene Informationen. Diese erhalten wir hauptsächlich von Ihnen und Ihren Mitarbeitern, aber auch von Ämtern, Krankenkassen und anderen Behörden und führen sie in der Lohnabrechnung für Sie zusammen. Als Hilfsmaterial für die Sammlung Ihrer grundlegenden Unternehmens- und Mitarbeiterdaten haben wir eine Checkliste vorbereitet. Diese finden Sie demnächst in unseren Downloads.

Welche Aufgaben werden im Rahmen der Lohnabrechnung überhaupt durchgeführt? title

Insgesamt übernehmen wir unterschiedliche Dienstleistungen rund um Ihren Lohn. Wir erstellen Lohnabrechnung und kommunizieren dazu mit deutschen Finanzämtern, Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften. Die wesentlichen Leistungen bestehen in der Pflege Ihrer Bestands- und Bewegungsdaten, in der fristgerechten Abrechnung der monatlichen Mitarbeitergehälter, der Berechnung sowie Anmeldung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben und zu guter Letzt der Übergabe aller relevanten monatlichen Auswertungen und Abrechnungen.

Wenn gewünscht können wir Ihren Arbeitnehmern die Lohn-, Gehaltsabrechnung auch digital zu kommen lassen und auch archivieren. Wir gestallten unsere Dienstleistungen nach Ihren Wünschen. Fragen Sie einfach. Und wir schauen wie wir Sie unterstützen können.

Welche Zahlungsfristen sind bei der Lohnabrechnung zu beachten?

Laut Gesetz müssen die Beitragsabrechnung des laufenden Monats schon bis zum drittletzten Bankarbeitstags des Monats bei der Krankenkasse eingehen. Aufgrund der Überweisungszeit müssen noch 2 weitere Tage eingeplant werden. Die Lohnsteuer muss bei berichtigter Lohnsteueranmeldung sofort angewiesen werden, die Lohnsteuer des laufenden Monats erst zum 10. des Folgemonats übermittelt werden. Die Zahlungen an die Mitarbeiter werden wie arbeitsrechtlich vereinbart bezahlt. Im Frühjahr des Folgejahres werden die Berufsgenossenschaftsbeiträge und die Schwerbehindertenabgabe des abgelaufenen Jahres ermittelt und abgeführt. Alle Termine und Fristen finden Sie demnächst hier in einer Tabelle zusammengestellt.

Wenn Sie Fragen haben, führen Sie ein
kostenloses Gespräch mit einem unserer
ROTULI-Buchführungs-Service-Büro-Berater.

Wir sind da um Ihnen zu helfen. Mo.-Fr.: 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr  

+49 (0) 5192 – 888 29 30

ROTULI-DATAC-Buchführungsbüro

*ROTULI ist ein Unternehmen im DATAC Franchiseverbund und erledigt die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung nach den Vorschriften des §6 Nr. 3 und 4 StBerG. Keine Rechts- und Steuerberatung! Unter Rechtliches informieren wir Sie.